Impressum
Für den Inhalt verantwortlich:
OpIT GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
IT -Dienstleistungen
UID Nr: ATU72908589
FN: 479647p
FB-Gericht: Landesgericht Salzburg
Sitz: Gerlosstraße 17, 5730 Mittersill
Tel: +43 (0)6562 210 10
E-Mail: office@opit.at
Berufsrecht:
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.
Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
Quellen:
Im Bereich VoIP wurden die Logos und Texte von unseren Partnern zur Verfügung gestellt.
Quellenangabe zu unseren Partnern:
YEALINK: https://www.yealink.com/en
Netplanet: https://www.netplanet.at/
3CX: https://www.3cx.de/
Foto Aruba Accesspoints auf der IT Netzwerk Seite: https://www.arubanetworks.com/de/products/drahtlos/access-points/
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) gelten für jeden Erwerb und jede Inanspruchnahme von Produkten (sowohl Hard- als auch Software, „Produkte“) und Dienstleistungen („Services“), welche von OpIT GmbH, 479647p, Gerlosstraße 17, 5730 Mittersill (nachfolgend auch Auftragnehmer oder AN genannt; Verweise auf „uns“, „wir“ oder „unser“ sind entsprechend auszulegen) angeboten werden. Der Vertragspartner wird im Folgenden kurz „Auftraggeber oder AG“ genannt (Verweise auf „Sie“ oder „Ihr(e)“ sind entsprechend auszulegen).
Die Inanspruchnahme von Produkten und Services wird im Folgenden auch kurz „Auftrag“ genannt.
1.2. Unsere Services umfassen unter anderem folgende Leistungen: Software- und Serverinstallationen, Zusammenbau von PC-Systemen, Datenbackups und Datenrettung, Hardwareupgrades, Wartungs- und Supportleistungen, Re-paraturen, Hosting, Managed Services und Monitoring Services.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der AN gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden.
1.4. Mit Annahme unseres Angebotes bzw. mit Abgabe eines Angebotes an uns, erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Einkaufsbedingungen oder AGB von Auftraggebern werden von uns nicht als Vertragsbe-standsteil akzeptiert, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Vertragserfüllungshandlungen von uns gelten nicht als eine solche Zustimmung.
2. ANGEBOT UND ANNAHME
2.1. Angebote von OpIT GmbH sind grundsätzlich freibleibend.
2.2. Alle von Ihnen abgegebenen Angebote zum Erwerb von Produkten und/oder der Inanspruchnahme von Services bedürfen der anschließenden Annahme durch uns. Eine Pflicht unsererseits zur Annahme Ihres Angebotes besteht nicht. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahme zustande.
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE LEISTUNGSERBRINGUNG
3.1.Wir erfüllen Ihre Aufträge nach Art und Umfang der von Ihnen zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Räumlichkeiten sowie Zutrittsmöglichkeit in ausreichendem Ausmaß, die Sie zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf Ihre Kosten zur Verfügung stellen. Sollten Sie bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb arbeiten, gilt unsere Lieferung/Leistung als abgenommen und liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten bei Ihnen.
3.2.Voraussetzung für die Erbringung unserer Services ist, dass Sie sämtliche für die Erbringung der Services erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Dazu zählt unter anderem, dass
3.2.1. Sie uns alle für den Service erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Mittel zur Verfügung stellen;
3.2.2. Sie oder ein Ihnen zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Systeme vorgenommen haben;
3.2.3. die Systeme unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben werden;
3.2.4. Sie allfällige Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreiben und diese für uns nachvollziehbar sind.
3.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt es Ihnen, ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und die Soft- und Hardwareumgebung der Software ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.
4. SOFTWARE
4.1. Sollte ein von uns geliefertes Produkt oder ein von uns bereitgestellter Service aus Software bestehen oder eine solche enthalten, wird diese Software von uns oder vom betreffenden Lizenzgeber entsprechend den jeweiligen Endbenutzer-Lizenzverträgen oder anderen, der Software bzw. dem Produkt beiliegenden Lizenzbedingungen lizenziert. Diese Software darf nur insoweit vervielfältigt, adaptiert, übersetzt, zur Verfügung gestellt, vertrieben, verändert, disassembliert, dekompiliert oder mit anderer Software kombiniert werden, als dies (i) durch die Lizenzbedingungen oder (ii) von den einschlägigen Gesetzen, insbesondere §§ 40 d und 40 e Urheber-rechtgesetz ausdrücklich gestattet wird.
4.2. Sofern es für die Erbringung unserer Services notwendig ist, räumen Sie uns die Rechte ein, Software, die in ihrem Eigentum steht oder an der Sie Rechte besitzen, für Sie zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu ändern. Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen dieser Nutzung der Software geltend gemacht werden.
5. REPARATUREN
5.1. Wir behalten uns das Recht vor, die Reparatur von Produkten abzulehnen, wenn durch Fremdeingriffe in das Produkt dessen Sicherheit und Funktion nicht mehr gegeben ist.
5.2. Wir übernehmen für den Erfolg der Reparatur keine Gewähr, wenn Sie eine ungenaue bzw. unvollständige Fehlerangabe gemacht haben.
5.3. Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Reparaturzeiträume einzuhalten. Diese sind jedoch lediglich geschätzt und daher unverbindlich.
5.4. Ausgetauschte Teile werden Ihnen nur ausgehändigt, wenn dies vor Reparaturbeginn ausdrücklich verlangt und am Reparaturauftrag festgehalten wurde.
5.5. Die zur Erstellung eines Kostenvoranschlags erforderliche Zeit ist Reparaturzeit und wird bei Ablehnung des Voranschlags (Unterbleiben der Reparatur) verrechnet.
5.6.Für erfolgte Reparaturen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Die Gewährleistung gilt ausschließlich für die von uns durch-geführten Arbeiten und die dabei verwendeten Ersatzteile. Fehler sowie Defekte an Verschleißteilen und Akkus fallen nicht unter die Gewährleistung.
5.7.Ist bei der Überprüfung des Gerätes kein Fehler festzustellen, wird der zur Überprüfung aufgewendete Zeitaufwand verrechnet. Dies gilt auch für Fälle, die von der Gewährleistung gemäß Punkt 15 umfasst sind.
6. ÄNDERUNGEN DES AUFTRAGES UND UNMÖGLICHKEIT
6.1. Sollte sich im Zuge der Auftragserfüllung herausstellen, dass die Ausführung eines Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, sind Sie dazu verpflichtet, uns dies sofort anzuzeigen. Werden von Ihnen nicht binnen angemessener Frist die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass eine Ausführung möglich wird, können wir die weitere Erfüllung des Auftrages ablehnen und vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin für unsere Tätigkeiten angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten haben Sie zu ersetzen.
6.2. Sollten Sie die Änderung oder Ergänzung eines Auftrages wünschen, werden wir Ihnen binnen einer angemessenen Frist ab Bekanntgabe sämtlicher für die Änderung oder Ergänzung notwendigen Informationen mitteilen, ob und zu welchen Konditionen wir den geänderten Auftrag annehmen. Sämtliche Nachträge, Änderungen, Zusätze und Nebenabreden zum Auftrag werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
7. ENTGELT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1. Sofern im Einzelnen nicht anders vereinbart, gelten die Angaben bei den jeweiligen Produkten und Services laut Leistungsverzeichnis sowie folgende Bestimmungen:
7.2. Unsere Preise und Rechnungen gelten in der angegebenen Währung exklusive Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die angeführten Preise ab Werk zuzüglich der anfallenden Versand- und Transportkosten sowie der Anreisekosten zum Ort der Serviceerbringung. Die Versand-, Transport- sowie Anreisekosten sind in gesonderten Preislisten angeführt. Werden durch den Abschluss oder die Durchführung des Vertrages Steuern, Gebühren, Zölle oder Abgaben fällig, sind diese von Ihnen zu tragen.
7.3. Wird für die Erbringung eines (laufenden) Services ein Pauschalentgelt vereinbart, ist davon das im Leistungsverzeichnis angeführte Stundenkontingent erfasst. Bei der Angabe von Stundenkontingenten handelt es sich lediglich um eine auf Erfahrungswerten und einer Einschätzung der Kundensituation basierende Schätzung des Zeitaufwandes, die keine bindende Wirkung entfaltet und für die wir keine Gewähr übernehmen können. Wird das Stundenkontingent im Einzelfall überschritten, ist das Entgelt entsprechend anzupassen.
7.4. Vereinbaren die Parteien für die Erbringung eines Services ein Pauschalentgelt ohne Angabe eines bestimmten Stundenkontingents, so ist davon stets nur der für die konkret vereinbarte Leistung gewöhnliche Stundenaufwand umfasst. Überschreitet der tatsächlich aufgewendete Stundenaufwand im Einzelfall den gewöhnlichen Stundenaufwand, ist das Entgelt entsprechend anzupassen.
7.5. Fahrtzeitkosten und sonstige Spesen sind von Pauschalentgelten nicht umfasst.
7.6. Sofern nicht anders vereinbart sind von uns gelegte Rechnungen sofort fällig und spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
7.7. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Hardware und/oder Services, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Teilrechnung zu legen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer.
7.8.Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlung berechtigt uns, die Erbringung unserer Leistung einzustellen und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Kauf- und Werkverträgen den Rücktritt vom Vertrag bzw. bei Dauerschuldverhältnissen die fristlose Kündigung des Vertrages zu erklären. Sie haben in diesem Fall alle damit verbundenen Schäden, Kosten sowie unseren Gewinnent-gang zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden jedenfalls Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei vereinbarten Teilzahlungen sind wir berechtigt, Terminsverlust geltend zu machen und das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nichtvollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
7.9.Sie sind nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden.
7.10. Für den Fall, dass Sie Insolvenz anmelden, mit Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich schließen, dass ein Gerichtsbeschluss zur Liquidation gegen Sie ergeht, dass Sie auf Grund von Schulden einer ähnlichen Handlung unterliegen oder diese ergreifen, oder wenn wir andere Gründe zu der Annahme haben, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen, behalten wir uns unbeschadet unserer sonstigen Rechte vor, von Ihnen bestellte Produkte und/oder Services nur mehr gegen Vorauszahlung zu liefern und/oder auszuführen und/oder bis zur Zahlung zurückzuhalten.
8. WERTSICHERUNGSKLAUSEL
8.1. OpIT behält sich vor, bei allen vertraglich vereinbarten Preisen bzw. Vergütungen eine Wertsicherung vorzunehmen.
8.2. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index für Lizenzen und Services. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl bzw. die daraus resultierende durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate (rollierende Inflation). Die Nichtberechnung bzw. Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht; ein Verzicht auf die Anwendung der Wertsicherungsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Geltendmachung ist auch rückwirkend – jedoch begrenzt durch die dreijährige Verjährungsfrist – zulässig.
8.3. Eine Indexanpassung erfolgt frühestens 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung bzw. Erstbestellung des Kunden. Die in Angeboten angeführten Preise stehen unter dem Vorbehalt unveränderter Lieferantenpreise. Sollten Lieferanten ihre Preise gegenüber OpIT erhöhen, so ist OpIT berechtigt, die vorangeführten Preise im selben Verhältnis zu erhöhen.
9. KOSTENVORANSCHLAG
9.1. Für Kostenvoranschläge wird keine Gewähr übernommen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
10. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
10.1. Die Gebiete, in die wir unsere Produkte liefern und unsere Services erbringen („Liefergebiet“) sind gesondert angeführt und können je nach Produkt und Services variieren. Sie tragen die Kosten der Lieferung.
10.2. Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Lieferzeiträume und Liefertermine einzuhalten. Die Liefertermine- und -zeiten sind jedoch lediglich geschätzt und daher unverbindlich. Das Recht zur Teillieferung wird ausdrücklich vorbehalten. Sie können von dem Vertrag wegen Lieferverzugs nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest zweiwöchigen – Nachfrist zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
10.3. Sofern es sich bei unseren Produkten und/oder Services um Teillieferungen/Teilleistungen handelt, stellt jede Teillieferung/Teilleistung einen separaten Vertrag dar. Bei Fehlerhaftigkeit einer oder mehrerer Teillieferungen/Teilleistungen sind Sie nicht berechtigt, von noch folgenden Teillieferungen/Teilleistungen zurückzutreten.
10.4. Sie sind verpflichtet, die bestellten und von uns zur Verfügung gestellten Produkte und Services abzunehmen. Wenn Sie es verabsäumen, das angelieferte Produkt oder einen Service entgegenzunehmen oder die Annahme verweigern, geht die Gefahr für Schäden oder den Verlust des Produkts unbeschadet aller anderen uns zustehenden Rechte auf Sie über. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, unter Setzung einer Frist von sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
10.5. Sie sind verpflichtet, auf Anforderung alle angemessenen Lagerkosten sowie alle weiteren angemessenen Kosten für das erfolglose Angebot und Erhaltung des geschuldeten Produkts zu begleichen, die durch das Versäumen oder die Verweigerung der Entgegennahme entstehen.
10.6. Wir sind berechtigt, 30 Tage nach dem vereinbarten Lieferdatum über das Produkt nach unserem Ermessen zu disponieren und etwaige Verkaufserlöse mit den uns von Ihnen geschuldeten Beträgen aufzurechnen.
10.7. Wir haben das Recht, einen geeigneten Versandweg zu bestimmen. Die Produkte sind dem Versandunternehmen in geeigneter Verpackung zu übergeben. Für die Eignung der Verpackung haften wir nicht. Werden große und/oder schwere Produkte nicht vom Hersteller verpackt, wird Ihnen die Verpackung dieser Produkte gesondert verrechnet.
10.8. Mit der ordnungsgemäßen Übergabe des bestellten Produktes an die den Transport ausführende Person/das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf Sie über.
10.9. Im Falle des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung des Produktes haben Sie uns innerhalb von 10 Geschäftstagen ab Übernahme des beschädigten Produktes bzw. Benachrichtigung über den zufälligen Untergang schriftlich darüber zu informieren und die entsprechenden Vorschriften und Verfahren zur Schadensmeldung und -regulierung zu befolgen. Darüber hinausgehende Obliegenheiten oder gesetzliche Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
11. EIGENTUMSVORBEHALT
11.1. Das Eigentum an den Produkten geht erst nach vollständiger Bezahlung des Preises einschließlich etwaiger Zinsen oder anderer, die Produkte betreffender Beträge auf Sie über. Bis dahin haben Sie die Produkte so aufzubewahren, dass sie jederzeit und sofort als unser Eigentum erkennbar sind, sowie genaue Aufzeichnungen und Unterlagen zu führen, damit wir imstande sind, zwischen jenen Produkten zu unterscheiden, für welche die Zahlung in voller Höhe erfolgt ist, und jenen, für welche die Zahlung noch offen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
11.2. Eine Weiterveräußerung noch nicht vollständig bezahlter Produkte ist nur dann zulässig, wenn Sie uns rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers darüber informieren und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
11.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
11.4. Wir behalten uns das Recht vor, die Produkte bei Verzug und Vorliegen der Voraussetzungen eines Rücktritts wieder in unseren Besitz zu nehmen und erneut zu verkaufen. Mit der Inbesitznahme durch uns ist nur dann der Rücktritt vom Vertrag verbunden, wenn dies ausdrücklich von uns erklärt wurde. Bei Rücknahme des Produktes sind wir berechtigt, Ihnen die angefallenen Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
12. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT
12.1. Sie haben die Pflicht, von uns erbrachte Lieferungen und Leistungen nach Erhalt bzw. Erbringung zu prüfen und sich zu vergewissern, dass die Aufträge vereinbarungsgemäß erbracht wurden. Sie können nur dann aufgrund der Mangelhaftigkeit eines Produktes, eines Services oder einer Minderlieferung Rechte geltend machen, wenn Sie uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Tagen nach Erhalt des Produktes bzw. nach Leistungserbringung diese Mangelhaftigkeit schriftlich und spezifiziert rügen.
12.2. Wird Ihnen ein Produkt geliefert, sind Sie verpflichtet, nach Empfang das Produkt auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung haben Sie sich diese Schäden vom Transportunternehmer schriftlich bescheinigen zu lassen. Fehlt diese Bescheinigung, erlöschen sämtliche Rechte uns gegenüber aufgrund mangelhafter Leistung.
13. KÜNDIGUNG
13.1. Dienstleistungsverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung, mit Außnahme einer viermonatigen Kündigungssfrist bei gehostete Telefonanlagen, einer dreimonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
13.2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Vertragsparteien ausdrücklich vorbehalten und wird von dieser Bestimmung nicht beeinflusst.
14. RÜCKTRITTSRECHT, HÖHERE GEWALT
14.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus unserem alleinigen Verschulden sind Sie berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und Sie daran kein Verschulden trifft. Stornierungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Erklären wir uns mit einem Storno einverstanden, haben wir das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
14.2. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
15. GEWÄHRLEISTUNG
15.1. Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht möglich ist, Fehler in Produkten (insb. Software) unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wir gewährleisten daher weder eine unterbrechungsfreie noch fehlerfreie Nutzung von Produkten, noch, dass wir alle Fehler korrigieren werden.
15.2. Sie haben das Vorliegen von Mängeln nachzuweisen. § 924 Satz 2 sowie § 933b ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) finden keine Anwendung. Wir sind im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
15.3. Voraussetzung für die Mangelbeseitigung bei Vorliegen eines Mangels ist, dass
· Sie den Mangel ausreichend in einer Fehlermeldung beschreiben und dieser für uns nachvollziehbar ist;
· Sie uns alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen;
· Sie oder ein Ihnen zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Systeme vorgenommen haben;
· die Systeme unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben werden;
· Sie sämtliche zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen.
15.4. Sie sind damit einverstanden, dass wir zur Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtungen einen unserer Vertragspartner im In- oder Ausland zur Erfüllung heranziehen bzw. Leistungen an diese Unternehmen unterbeauftragen.
15.5. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die von Ihnen zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen führen wir nur gegen gesondertes Entgelt durch. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von Ihnen selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Wir übernehmen keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Lagerung, Gebrauch, Wartung oder Installation, Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers oder anderer von uns für die gelieferten Produkte zur Verfügung gestellten Anleitungen, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Hardware und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Unfälle oder Transportschäden zurückzuführen sind.
15.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche System lebt dadurch nicht wieder auf.
15.7. Für Vorführ- oder Gebrauchtgeräte besteht keine Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie Lampen, Stecker, Lüfter, Membrane etc.).
15.8. Sofern nicht anders gesetzlich geregelt, verjähren Gewährleistungsansprüche binnen sechs (6) Monaten ab dem Zeitpunkt der Über-gabe / Lieferung der Produkte bzw. Erbringung des Service.
16. HAFTUNG
16.1. Wir haften Ihnen gegenüber nur für nachweislich verschuldete direkte Schäden im Falle groben Verschuldens. Dies gilt auch für Schäden, die auf von uns beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie mittelbare Schäden oder Folgeschäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Daten-verluste oder Ansprüche Dritter – wird im weitest möglichen Ausmaß ausdrücklich ausgeschlossen.
16.2. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf von 6 (sechs) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
16.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten für alle Schadenersatzansprüche, ungeachtet des Rechts-grunds, auch für vorvertragliche und nebenvertragliche Ansprüche und für die Haftung an Schäden, die nicht an einem Produkt selbst entstanden sind sowie für mittelbare und unmittelbare Schäden (z.B.: frustrierte Aufwendungen, entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen, Beschädigungen oder Verlust von Daten). Eine zwingende gesetzliche Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für Personenschäden bleiben unberührt.
16.4. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
16.5. Die Anfechtung des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund von Irrtum oder Laesio Enormis wird ausgeschlossen.
17. MITTEILUNGEN
17.1. Wenn in diesen AGB nicht anders bestimmt, können sämtliche Mitteilungen und andere Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, per Post mit ausreichender Freimachung, per Fax oder per E-Mail an die unter Punkt 1.1 bekanntgegebene Adresse sowie an die uns von Ihnen zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse zugestellt werden.
17.2. Sie sind verpflichtet, uns Änderungen Ihrer Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
18. DATENSCHUTZ & GEHEIMHALTUNG
18.1. Sie verpflichten sich und Ihre Mitarbeiter, sämtliche geltenden Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen einzuhalten.
18.2. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur soweit gesetzlich zulässig verarbeiten und gegen unbefugten Zugriff sichern. Es gelten die Bedingungen unserer Datenschutzerklärung.
19. SONSTIGES
19.1. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB oder eine Bedingung im Rahmen einer sonstigen Vereinbarung nach den einschlägigen Gesetzen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit und Geltung sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung dieser AGB oder einer sonstigen Vertragsbestimmung gilt sie als durch eine solche ersetzt, die inhaltlich der rechtsunwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
20.1. Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung Ihre Rechte unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Dritte zu übertragen.
20.2. Verzichtet oder unterlässt es eine Partei vorübergehend, ihre Rechte im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, oder gewährt sie der anderen Partei Fristen, bleiben diese Rechte der Partei trotzdem unberührt. Ein Verzicht auf die Verfolgung einer Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht als Verzicht auf die Verfolgung späterer Verletzungen ausgelegt werden.
20.3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Geschäftssitz der OpIT GmbH in Mittersill vereinbart.
Datenschutz
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